Im Zuge der Budgetberatungen für 2026 standen in Bludenz mehrere Gebührensanpassungen zur Diskussion. Indexanpassungen sind grundsätzlich ein notwendiges Instrument, um zu verhindern, dass Gebühren über Jahre künstlich niedrig gehalten werden und dann sprunghaft und belastend steigen müssen. Solche moderaten Anpassungen werden daher von uns mitgetragen.
Daher haben wir auch die meisten Gebührenerhöhungen in Höhe von 3 % mitgetragen – auch wenn wir wissen, dass selbst diese Anpassungen für viele Bludenzerinnen und Bludenzer spürbar und schmerzhaft sind. Bei den Wassergebühren stellt sich die Situation jedoch anders dar.
Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut. Investitionen in die Wasserversorgung sind daher nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Das nächste große Investitionsprojekt in diesem Bereich steht mit rund 3 Millionen Euro an. Eine solche Investition muss selbstverständlich solide finanziert werden.
Wassergebühren sind zweckgebunden
Wassergebühren sind in Österreich gesetzlich zweckgebundene Gebühren. Das bedeutet, sie dürfen nicht zur allgemeinen Budgetkonsolidierung herangezogen werden, sondern müssen möglichst kostendeckend und verursachungsgerecht ausschließlich für die Wasserwirtschaft verwendet werden. Gerade deshalb haben wir uns die bestehende Finanzierung der Wasserversorgung sehr genau angesehen.
Bei den Wasserverbrauchsgebühren liegt derzeit jedoch ein Vorschlag von 8 % Erhöhung vor. Dieser Höhe können wir nicht zustimmen.
Ein Blick auf die laufenden Darlehen zeigt Entscheidendes
Derzeit bestehen für die Wasserversorgung 19 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von rund 10,4 Mio. Euro.
Dabei zeigt sich ein wesentlicher Punkt:
- Mit 01.01.2027 laufen zwei große Darlehen aus
- Gesamtvolumen dieser Kredite: über 3,2 Mio. Euro
- Dadurch sinkt der jährliche Schuldendienst der Wasserversorgung um rund 172.416 Euro pro Jahr
Das bedeutet: Ab 2027 stehen jährlich über 170.000 Euro zusätzlich zur Verfügung – ohne eine einzige Gebührenerhöhung.
Bereits geplante Mehreinnahmen
Zusätzlich ist eine Erhöhung der Anschlussgebühren um 25 % vorgesehen, die wir ebenfalls mittragen.
Rechnerisch ergibt sich dadurch bereits:
- Anschlussgebühren: rund +12.000 Euro
- Wassergebühren bei 3 % Anpassung: rund +53.000 Euro
- Gesamte Mehreinnahmen: rund 65.000 Euro
Eine Erhöhung um 8 % würde hingegen über 142.000 Euro zusätzlich einbringen – also fast das Dreifache.
Verhältnismäßigkeit ist entscheidend
Angesichts der absehbaren Entlastung von über 170.000 Euro jährlich ab 2027 ist eine sofortige Erhöhung um 8 % aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig.
Die Wasserversorgung muss kostendeckend geführt werden – darüber besteht Einigkeit. Die vorliegenden Zahlen zeigen jedoch klar, dass eine maßvolle, indexierte Anpassung von rund 3 % ausreichen würde, um die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen sicherzustellen, ohne die Bürgerinnen und Bürger unnötig zu belasten.
Unser Zugang
Wir stehen für eine verantwortungsvolle Gebührenpolitik:
- Indexanpassungen: ja
- Kostendeckung: ja
- Überzogene Erhöhungen ohne Notwendigkeit: nein
Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es unsere Aufgabe, genau hinzusehen und nur jene Belastungen weiterzugeben, die tatsächlich notwendig sind.
Bludenz braucht Investitionen – aber auch Augenmaß.